Ausbildung

Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Die Tätigkeit im Überblick

Fachkräfte für Schutz und Sicherheit schützen Personen, Objekte, Anlagen und Werte. Sie planen vorbeugende Maßnahmen für deren Sicherheit bzw. zur Abwehr von Gefahren und führen sie durch.

Sie arbeiten hauptsächlich in Unternehmen des Objekt-, Werte- und Personenschutzes bzw. in der Sicherheitsberatung und –schulung. Auch in Flughafenbetrieben, in Sicherheitsabteilungen von Bahnhöfen und Verkehrsgesellschaften des öffentlichen Nahverkehrs sind Sie tätig. Darüber hinaus bieten sich unter anderem Beschäftigungsmöglichkeiten bei Verbänden oder im Messe- und Veranstaltungsschutz. Als weitere Arbeitgeber kommen Industriebetriebe, Labore, Kraftwerke oder auch Speditionen für Werttransporte infrage.

Die Ausbildung im Überblick

Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird im Wach- und Sicherheitsgewerbe angeboten. Auch eine schulische Ausbildung ist möglich.

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Ausbildungsinhalte

Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:

  • welche Rechtsgrundlagen des Handlungsrahmens für Sicherheitsdienste zu beachten und anzuwenden sind
  • Kommunikations- und Informationstechnik des Betriebes und Einsatzortes zu nutzen, z.B. Standardsoftware und betriebsspezifische Software
  • wie sie Kommunikationsregeln anwenden und welche Lösungsmöglichkeiten es bei Kommunikationsstörungen gibt
  • wie sie über Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsdienstleistungen informieren
  • wie sie Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr durchführen, Gefährdungspotenziale beurteilen und Sicherungsmaßnahmen einleiten sowie die Wirkungsweise und das Gefährdungspotenzial von Waffen identifizieren
  • wie sie die Wirkung des eigenen Verhaltens auf Betroffene und die Öffentlichkeit berücksichtigen, wie sie Konfliktpotenziale feststellen und bewerten, ihr Verhalten anpassen und Maßnahmen zur Konfliktvermeidung oder -bewältigung ergreifen
  • erste Hilfsmaßnahmen einzuleiten, Erstmaßnahmen durchzuführen sowie Unfälle und Zwischenfälle zu melden
  • welche technischen Hilfsmittel man auswählen kann, wie man sie handhabt, pflegt und ihre Funktionsfähigkeit prüft

Während des 2. Ausbildungsjahres wird den Auszubildenden u.a. vermittelt:

  • wie sie Gefährdungssituationen rechtlich bewerten sowie Rechtsverstöße erkennen und beurteilen
  • Ziele, Aufgaben und Methoden des betrieblichen Qualitätsmanagements zu berücksichtigen
  • wie sie Kundenkontakte herstellen, nutzen und pflegen, die Zufriedenheit der Kunden überprüfen und Beschwerden weiterleiten
  • wie man die Einhaltung von Brandschutzvorschriften überprüft, Brandschutzeinrichtungen überwacht und bei Mängeln Maßnahmen einleitet
  • wie man Großschadenereignisse erkennt und situationsbedingte Maßnahmen berücksichtigt
  • wie sie Verhaltensnormen und -muster von Personen und Gruppen situationsabhängig berücksichtigen und Tätermotive und -verhalten beurteilen
  • wie sie Bedienelemente sowie Leitstellen- und Kommunikationstechnik handhaben, Kontrollinstrumente ablesen, Informationen auswerten und Maßnahmen ergreifen

Im 3. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden:

  • sicherheitsrelevante Sachverhalte zu ermitteln, aufzuklären und zu dokumentieren sowie aufgabenbezogenen Schriftverkehr durchzuführen
  • Kunden und Interessenten über Sicherheitsdienstleistungen zu beraten
  • wie man technische, organisatorische und personelle Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr plant
  • bei der Entwicklung und Ausgestaltung des betrieblichen Dienstleistungsangebotes sowie bei Ausschreibungs- und Angebotserstellung mitzuwirken
  • wie sie den Personal- und Sachmitteleinsatz sowie Termine planen
  • an der Rechnungsstellung mitzuwirken und dabei Aufbau und Struktur der betrieblichen Kosten-und-Leistungs-Rechnung zu beachten
  • wie sie Teams aufgabenbezogen gestalten und dabei verschiedene Persönlichkeitsprofile berücksichtigen

Während der gesamten Ausbildung wird den Auszubildenden vermittelt:

  • welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen
  • wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist und wie Angebot, Beschaffung, Absatz und Verwaltung funktionieren
  • wie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden
  • wie Umweltschutzmaßnahmen beachtet und angewendet werden

In der Berufsschule sind folgende Lernfelder Gegenstand des theoretischen Unterrichts:

  • den Ausbildungsbetrieb und seine Leistungen im Tätigkeitsfeld der Sicherheitswirtschaft präsentieren
  • Kunden und Mitarbeiter über Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Berufstätigkeit in der Sicherheitswirtschaft informieren
  • bei der Planung und Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr mitwirken
  • aufgabenbezogene Schutz- und Sicherheitsvorschriften beachten und Maßnahmen durchführen
  • Rechtsverstöße und Gefährdungssituationen erkennen und bewerten
  • mit Kunden und Mitarbeitern berufsspezifisch kommunizieren und kooperieren
  • sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel anwenden
  • Menschen, Objekte und Werte sichern und schützen
  • sicherheitsrelevante Sachverhalte ermitteln, aufklären und dokumentieren
  • Geschäftsprozesse in der Sicherheitsbranche erfolgsorientiert steuern
  • Sicherheitsdienstleistungen anbieten
  • Sicherheitsrisiken im Kundenauftrag analysieren und entsprechende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr planen, durchführen und bewerten

Rechtgrundlagen:

Quellenangabe: Bundesagentur für Arbeit / BERUFENET (Zugriff am 10.10.2014)

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Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch persönlich auf dem Postweg, per Telefon oder Fax. Wofür Sie sich auch entscheiden, in jedem Fall werden Sie erleben, dass Service nicht gleich Service ist.


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